Gesetzliche Grundlagen
Mit der Totalrevision der Verordnung über elektrische Niederspannungsinstallationen (NIV; SR 734.27) im Jahr 2001 wurde der Kontrollmarkt für elektrische Installationen geöffnet. Seither fordern die Netzbetreiberinnen die Eigentümer, deren elektrische Installationen aus ihrem Niederspannungsverteilnetz versorgt werden, mindestens sechs Monate vor Ablauf der Kontrollperiode schriftlich auf, den Sicherheitsnachweis bis zum Ende der Kontrollperiode einzureichen.
Anschliessend ist der Eigentümer verpflichtet, ein unabhängiges Kontrollorgan oder eine akkreditierte Inspektionsstelle mit der periodischen Kontrolle zu beauftragen. Diese Bestimmungen gelten nach der Teilrevision der NIV vom 23. August 2017 (AS 2017 4981), in Kraft seit1. Januar 2018, unverändert weiter.
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Aufforderung zur Periodischen Elektrokontrolle
Meldepflicht und periodische Kontrolle PV Anlage