Geräteprüfung
Im gewerblichen und industriellen Umfeld ist der Arbeitgeber gemäss der Verordnung über die Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten (SR 832.30, Verordnung über die Unfallverhütung, VUV) verantwortlich für die Bereitstellung sicherer elektrischer Arbeitsmittel.
Es handelt sich dabei um Geräte, die bereits auf dem Markt sind und die aufgrund von Instandsetzungsarbeiten oder im Rahmen der Wiederholungsprüfung geprüft werden. Nach Art. 3 VUV muss der Arbeitgeber dafür sorgen, dass die Schutzmassnahmen und Schutzeinrichtungen in ihrer Wirksamkeit nicht beeinträchtigt werden. Er hat dies in angemessenen Zeitabständen zu überprüfen.
Diese Prüfung muss regelmässig durchgeführt werden. Gerne stehen wir Ihnen unterstützende zur Seite. Tel. +41 79 645 36 97
Wir bieten folgende Prüfungen an:
- elektrische Betriebsmittel (SNR 462638)
- elektrische Maschinen (SN EN 60204)
- E-Ladestationen (SNR 462638)
- Geräteprüfung bei Servern (SNR 462638 / DIN VDE 0701 / 0702)
- Schweissgeräte (SN EN 60479)
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Prüfung elektrischer, medizinisch elektrischer Geräte (SN EN 62353)